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Kategorie: Allgemeine Infos
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
liebe Ehemalige und Freunde des Friedrich-Eugens-Gymnasiums,
ich lade Sie herzlich zur nächsten Mitgliederversammlung am
Freitag, 13.11.2020
um 19:30 Uhr
in unserem virtuellen Versammlungsraum
ein. Der Vorstand trifft sich bereits um 18:00 Uhr.
Aufgrund der aktuell weiter ansteigenden Corona-Infektionszahlen werden wir die Mitgliederversammlung diesmal schweren Herzens online durchführen. Dies erscheint derzeit als der geeignetste Weg, eine Sitzung auch zuverlässig und für alle sicher durchführen zu können. Zudem vermeiden wir so hohe Aufwände bspw. für ein Hygienekonzept. Für diese Entscheidung hoffe ich auf Ihr Verständnis.
Folgende Programmpunkte sind vorgesehen:
- Top 1 Begrüßung
- Top 2 Geschäftsbericht
- Top 3 Rechenschaftsbericht
- Top 4 Bericht des Kassenprüfers
- Top 5 Bericht des Schulleiters
- Top 6 Entlastung des Vorstands
- Top 7 Sonstiges
Aufgrund der Umstände bitte ich ausnahmsweise um Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse unter info@alte-fegler.de – Sie erhalten die Zugangsdaten zum virtuellen Versammlungsraum dann in der Woche vor der Mitgliederversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Heckt
für den Vorstand des Vereins

Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten
Seit heute steht ein Formular zur Aktualisierung Ihrer Mitgliedsdaten bereit. Bitte unsterstützen Sie unsere Arbeit, in dem Sie uns auf dem Laufenden halten.

Spenden per PayPal
Wir freuen uns, dass Sie uns ab sofort Spenden auch per PayPal zukommen lassen können, um so die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern am FEG oder auch Schulprojekte zu unterstützen.

Beitrittserklärung online verfügbar
Werden Sie Mitglied im Verein der Ehemaligen und Freunde des Friedrich-Eugens-Gymnasiums e. V.! Ab sofort ist die aktuelle Beitrittserklärung online verfügbar.

Vereinfachter Spendennachweis online verfügbar
Spenden und Zuwendungen an unseren als gemeinnützig anerkannten Verein sind nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Zur Einreichung beim Finanzamt benötigen Sie von uns eine entsprechende Spendenbescheinigung. Für Beträge bis 300 Euro reicht meist ein entsprechender Kontoauszug oder Beleg, zusätzlich stellen wir Ihhnen hier einen Vereinfachten Spendennachzweis zur verfügung.